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   BGH, 09.02.2023 - StB 4/23   

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https://dejure.org/2023,2790
BGH, 09.02.2023 - StB 4/23 (https://dejure.org/2023,2790)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2023 - StB 4/23 (https://dejure.org/2023,2790)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - StB 4/23 (https://dejure.org/2023,2790)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; 304 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit: Beschleunigungsgebot in Haftsachen unter Berücksichtigung des Umfangs und der Komplexität der Sache sowie der Vielzahl der beteiligten Personen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 129 Abs. 2 StGB, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, § 52 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 129a Abs. 4 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 46 Abs. 2 StGB, § 57 Abs. 1 StGB, § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer; Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft wegen der Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer; Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft wegen der Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Dem Tatgericht, das allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten gewonnen hat, kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210).

    Der Vollzug der Untersuchungshaft steht nach wie vor nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO; zu den insoweit nach st. Rspr. geltenden Maßstäben s. etwa BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210 mwN).

  • BGH, 03.09.2020 - AK 22/20

    Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Mit Beschlüssen vom 3. September 2020 (AK 22/20), vom 15. Dezember 2020 (AK 41/20) und vom 25. März 2021 (AK 19-28/21) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

    Wegen der weiteren diesbezüglichen Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 3. September 2020 (AK 22/20) verwiesen.

  • BGH, 24.09.2020 - AK 31/20

    Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländische

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt, dass die Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - AK 31/20, juris Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Dies entspricht ohne Weiteres dem grundsätzlichen Erfordernis von wöchentlichen Terminen in Haftsachen (s. zu diesem etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f., jeweils mwN), wobei Ferienzeiten außer Betracht zu bleiben haben (s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Die mögliche Sanktion für den Angeklagten wird voraussichtlich § 129a Abs. 4 StGB zu entnehmen sein, der eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) vorsieht, wobei rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele strafschärfend wirken (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (s. zu diesen etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) tragen die Ausführungen des Oberlandesgerichts die Annahme des dringenden Tatverdachts und genügen entgegen der Auffassung der Verteidigung den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit sowie Plausibilität.
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat der Staatsschutzsenat in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 43/22

    Derzeit keine Strafrestaussetzung für den NSU-Unterstützer Ralf W.

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Dass es dabei seine Anforderungen an eine bedingte Entlassung von terroristischen Straftätern aus dem Strafvollzug (zu den insoweit nach st. Rspr. anzulegenden Maßstäben s. etwa BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - StB 43/22, NJW 2022, 3729 Rn. 6) zu hoch angesetzt hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat der Staatsschutzsenat in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
    Dies entspricht ohne Weiteres dem grundsätzlichen Erfordernis von wöchentlichen Terminen in Haftsachen (s. zu diesem etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f., jeweils mwN), wobei Ferienzeiten außer Betracht zu bleiben haben (s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - StB 18/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der

  • BGH, 05.10.2018 - StB 45/18

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • BGH, Ermittlungsrichter, 15.02.2020 - 3 BGs 111/20

    Gruppe S.

  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Jedoch ist ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht streng schematisch an der Terminierungsdichte festzumachen; ebenfalls entscheidend sind die konkreten Verfahrensabläufe in der Hauptverhandlung (st. Rspr.; EGMR, Urteil vom 29. Juli 2004 - 49746/99, NJW 2005, 3125 Rn. 51; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11; vom 18. Dezember 2019 - StB 29/19, juris Rn. 22; vom 23. Januar 2020 - StB 1/20, juris Rn. 16 ff.; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 23; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 22; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 21; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 121 Rn. 20 mwN).
  • OLG Bremen, 26.05.2023 - 1 Ws 40/23

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bei fundierter Gefahrenprognose der

    Bei absehbar umfangreicheren Verfahren ist vor diesem Hintergrund zur Wahrung des Beschleunigungsgrundsatzes daher insbesondere stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlung mit mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche notwendig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 64, BVerfGK 7, 21; Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 52, StV 2008, 198; Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 41, StV 2013, 640; BGH, Beschluss vom 22.10.2012 - StB 12/12, juris Rn. 15, NJW 2013, 247; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 16, NJW 2017, 341; Beschluss vom 09.02.2023 - StB 4/23, juris Rn. 21).

    Bei der Berechnung der durchschnittlichen Terminsdichte sind sich in einem angemessenen Rahmen zu haltende Unterbrechungszeiten bspw. zum Zweck des Erholungsurlaubs der Verfahrensbeteiligten oder auch zum Zweck des Antritts einer Kur herauszurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008, a.a.O., juris Rn. 53; Beschluss vom 17.01.2013, a.a.O., juris Rn. 51; Beschluss vom 23.01.2019, a.a.O., juris Rn. 64; siehe auch BGH, Beschluss vom 22.10.2012, a.a.O.; Beschluss vom 29.09.2016, a.a.O., juris Rn. 17; Beschluss vom 05.10.2018 - StB 45/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 09.02.2023 - StB 4/23, juris Rn. 21).

  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 10.08.2023 - StB 52/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Insoweit wird auf die zuletzt gegen Mitangeklagte ergangenen Senatsbeschlüsse (vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 18 ff.; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 18 ff.; vom 29. Juni 2023 - StB 36/23, juris Rn. 17) verwiesen.
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